Mit einer Rabattschutzklausel in Ihrer Kfz-Versicherung können Sie sich als Autofahrer einen oder sogar mehrere Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden erlauben, ohne gleich in eine teurere Schadenfreiheitsklasse zu rutschen und jahrelang höhere Beiträge zu zahlen. Viele Kfz-Versicherer bieten den Rabattschutz als optionalen Vertragsbaustein an.
Mit steigender Anzahl schadenfreier Jahre erhalten Sie als Autofahrer in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung einen wachsenden Rabatt auf den Grundbeitrag. Einsteiger zahlen in der Kfz-Haftpflichtversicherung beispielsweise oft 240 % der Grundversicherungsprämie, nach sieben schadenfreien Jahren (Schadenfreiheitsklasse 7) aber nur noch rund 40 %. Das Ende der Rabattstaffel ist meist nach 30 Jahren mit 25 Prozent erreicht, einige Versicherer gewähren sogar noch höhere Nachlässe. Verursacht man einen Versicherungsschaden, geht ein Teil des erreichten Rabatts allerdings verloren und der Beitrag steigt wieder kräftig. Gut deshalb, wenn man eine Kfz-Police mit Rabattschutz-Regelung besitzt, denn in diesem Fall ist man nach einem selbst verursachten Schaden vor einer Rückstufung und vor höheren Versicherungskosten geschützt. Je nach Tarifbedingungen sind sogar mehrere Schäden im Versicherungsjahr frei, ohne im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft zu werden. Lediglich in der Teilkaskoversicherung gibt es keine Rabattschutzklausel, denn hier wird kein Schadensfreiheitsrabatt gewährt.
Der Rabattschutz in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko ist bei den meisten Gesellschaften ab vier schadenfreien Jahren (SF 4) für Versicherte ab 25 Jahren erhältlich. Der Aufpreis gegenüber einem Standardtarif liegt je Versicherer zwischen 15 und 30 %, deshalb lohnt sich ein Vergleich der Angebote. Praxis-Tipp: Bei einer bestehenden Kfz-Versicherung lässt sich der Rabattschutz meist gegen bezahlbaren Beitragszuschlag in den Vertrag aufnehmen, fragen Sie einfach Ihren Versicherungsexperten.