Schwarzarbeit ein Kavaliersdelikt? Nicht aus Sicht des Finanzamts. Wer Handwerker beauftragt, riskiert ein empfindliches Bußgeld, falls er auf behördliche Nachfrage keine korrekte Rechnung vorlegen kann. Handwerkerrechnungen sind mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren. Handwerkerrechnungen sollten…
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